Teilnahmebedingungen

Hinweise zum Reglement für den „Deutschen Computerspielpreis”

 

I. Grundlage

 

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und die deutsche Spielewirtschaft – vertreten durch den Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU), den Bundesverband digitale Wirtschaft e.V. (BVDW) und den Bundesverband der Entwickler von Computerspielen e.V. (GAME) (im Folgenden: Spielewirtschaft) – werden auf der Grundlage des Beschlusses des Deutschen Bundestages „Wertvolle Computerspiele fördern, Medienkompetenz stärken” (siehe BT-Drs. 16/7116) jährlich einen „Deutschen Computerspielpreis” ausrichten. Der BKM und die Spielewirtschaft haben dazu eine Vereinbarung getroffen (siehe Anlage 1), welche die verbindliche Rechtsgrundlage für das Reglement der Preisvergabe bildet.

Der Deutsche Computerspielpreis ist als dotierter Förderpreis ausgestaltet und in seiner Ausrichtung dem Deutschen Filmpreis nachempfunden. Der Preis wird deshalb – mit Ausnahme eines Sonderpreises „Bestes internationales Spiel” – für solche Computerspiele (einschließlich anderer interaktiver Unterhaltungsmedien wie Video-/Konsolen-, Online- und Handyspiele sowie von Serious Games) vergeben, die vollständig oder überwiegend in Deutschland entwickelt/hergestellt wurden. Daneben soll über einen Studenten- und Schülerwettbewerb für das jeweils „Beste Konzept” auch der Nachwuchs gefördert werden. Der Preis ist mit insgesamt 600.000 € dotiert. Darüber hinaus wird – in einer Sonderkategorie, außerhalb des nachfolgend beschriebenen Verfahrens (siehe dazu Kapitel IV.) – auch ein nicht dotierter Preis für das „Beste internationale Spiel” vergeben. Die insgesamt zehn Preiskategorien und deren Dotierungen sind in Anlage 2 aufgezeigt.

Die Preise werden einmal pro Jahr vergeben und gelten nur in Verbindung mit der jeweiligen Jahresangabe (z.B. „Bestes Deutsches Spiel 2009”).

 

II. Verfahren

 

1. Vorschlagsberechtigte Einrichtungen

Vorschläge zur Vergabe des Deutschen Computerspielpreises können alle einschlägigen Verbände und gemeinnützigen Träger (z.B. Verbände der Spielewirtschaft, Freiwilligen Selbstkontrolle, Jugendverbände und Schulen/Hochschulen) sowie der jeweilige Entwickler/Hersteller eines Computerspieles einreichen.

Mit der Einreichung eines Vorschlags ist die Zustimmung des/der Verfügungsberechtigten des betreffenden Spieles/Konzeptes und dessen Zusage zur notwendigen Mitwirkung beim weiteren Verfahren vorzulegen.

Pro Unternehmen kann pro Preiskategorie maximal ein Spiel vorgeschlagen werden.

Für die Preiskategorie 1 („Bestes Deutsches Spiel”) können keine Spiele unmittelbar vorgeschlagen werden; das „Beste Deutsche Spiel” wird aus den Preisträgern in den Preiskategorien 2 bis 7 ermittelt.

Die Vorschläge sind an die folgende Adresse zu schicken:

G.R.A.L. GmbH (begleitende Agentur 2010)
Theresienstraße 134 RGB
80333 München

Stichwort: Deutscher Computerspielpreis

Katrin Strauch
Tel: 089 - 38667613
katrin.strauch@gral-gmbh.de

Einsendeschluss ist der 15. Januar 2010. Der Einsendeschluss bezieht sich auf den Eingang der vollständigen Unterlagen, Spielkopien und Materialien im Award-Büro.

 

2. Aufgaben des Verfügungsberechtigten

Nach Einreichung eines Preisvorschlages hat der Verfügungsberechtigte des betreffenden Spieles/Konzeptes bis spätestens zum o. a. Einsendeschluss Folgendes sicherzustellen bzw. zu berücksichtigen:

a) Allgemeines

Der Verfügungsberechtigte muss sich über www.deutschercomputerspielpreis.de in der dort vorgesehenen Weise online anmelden.

Für die anschließende Einreichung des Spiels beim Award-Büro gilt Folgendes:

1. Die Spiele sind auf Datenträger in fünffacher Kopie an das o. a. Award-Büro zu senden. Die Spiele müssen auf der jeweiligen Standardplattform ohne technische Modifikationen lauffähig sein. Gegebenenfalls sind Installationsanleitungen beizufügen.

2. Bei Browser-Games sind Online-Spielmöglichkeiten über einen Standardbrowser und ohne Zugangsbarrieren anzubieten.

3. In der Kategorie „Bestes mobile Game” ist das Spiel grundsätzlich auf Datenträger einzureichen. Bei einem Spiel für eine mobile Kommunikationsplattform (PDA oder Handy) kann das Spiel auch so eingereicht werden, dass es über einen zuliefernden Emulator auf einem handelsüblichen PC spielbar ist.

Ist das Spiel nicht installierbar oder spielbar, fällt es aus dem Auswahlverfahren heraus, wenn der Verfügungsberechtigte auf Anforderung nicht unverzüglich für Abhilfe sorgt.

Mit der Anmeldung des Spiels sind dem Award-Büro zugleich folgende Informationen kosten- und rechtefrei zur Verfügung zu stellen:
1.komplette technische Beschreibung,
2.Inhaltsbeschreibung,
3.dreiminütiges Gameplay-Video (Framerate: 25fps, progressiv; Resolution-Size: PAL (720x576); Bitrate: konstante Bitrate 8.000 Mbit/s; AudioVideo-Codec: MPEG 2 DVD, PCM-Audio, multiplexed)

Sollte das Spiel für einen Preis nominiert werden, verpflichtet sich der Einreicher, auf Anforderung das erforderliche Bewegbildmaterial für einen Nominierungstrailer kurzfristig (binnen 10 Werktagen) kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Ferner sind mit der Anmeldung des Spiels zugleich auch folgenden Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen:

1. genaue Adresse der einreichenden Person,
2. Erklärung über die rechtliche Verfügungsbefugnis,
3. Erklärung darüber, dass das eingereichte Spiel überwiegend in Deutschland entwickelt/hergestellt wurde,
4. Erklärung darüber, wann das Spiel 2009 erstmals veröffentlich wurde,
5. Erklärung/Nachweis, dass die erforderlichen jugendschutzrechtlichen Kriterien erfüllt sind.

Der o. a. Einsendeschluss 15. Januar 2010 bezieht sich auf den Eingang der vollständigen Unterlagen, Spielkopien und Materialien im Award-Büro.

Fehlen Unterlagen oder Materialien, sind erforderliche Angaben unvollständig oder erforderliche Materialen nicht nutzbar oder Spiele nicht abspielbar, wird die Einreichung wegen formaler Fehler nicht berücksichtigt.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

b) Deutsche Produktion

Es können nur Computerspiele berücksichtigt werden, die vollständig oder überwiegend in Deutschland entwickelt bzw. hergestellt wurden. Bei der Anmeldung ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und bei begründeten Zweifeln die Herstellung in Deutschland in geeigneter Form nachzuweisen (z.B. durch Registerauszüge, eidesstattliche Versicherungen, Steuer-/Sozialversicherungsnachweise).

c) Professionelle Produktion

Es können nur Computerspiele berücksichtigt werden, die unter professionellen Bedingungen hergestellt wurden. Eine professionelle Produktion ist anzunehmen, wenn das eingereichte Spiel unter gewerblichen Bedingungen entwickelt bzw. hergestellt wurde. Gewerblichkeit in diesem Sinne ist auch bei einer kommerziellen Auswertung des Spiels anzunehmen.

In den Kategorien „Bestes Browsergame” und „Bestes mobile Game” sind Spiele als professionell anzusehen, wenn sie über eine kommerziell betriebene Plattform angeboten werden.

Die gewerbsmäßige Herstellung ist, soweit sie nicht offenkundig ist, in geeigneter Weise nachzuweisen.

d) Jahresfrist

Es können nur Spiele berücksichtigt werden, die 2009 erstmals veröffentlicht wurden. Bei der Anmeldung ist die fristgerechte Veröffentlichung in geeigneter Form nachzuweisen. Eine Veröffentlichung in diesem Sinne ist die Zugänglichmachung zu einem breiten Publikum. Ein offener Beta-Test ist keine Veröffentlichung in diesem Sinne.

e) Kategorien

Die Kategorien (siehe Anlage 2) orientieren sich an inhaltlichen und technischen Faktoren. So ist die technische Grundlage beispielsweise in der Kategorie „Bestes Kinderspiel” nicht relevant. Es können hier Browserspiele genauso berücksichtigt werden, wie Spiele auf DVD oder für Videospielkonsolen. Werden Spiele angemeldet, die nicht den Voraussetzungen der beschriebenen Kategorien entsprechen, können diese nicht berücksichtigt werden.

f) Jugendschutz

Bei der Preisvergabe werden nur Spiele berücksichtigt, die den Anforderungen der Jugendschutzvorschriften entsprechen. Bildträger mit Spielprogrammen müssen vor der Preisvergabe gemäß § 14 Jugendschutzgesetz gekennzeichnet sein. Bei Online-Spielen muss der Anbieter den Anforderungen nach § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag entsprechen. Insbesondere darf ein zur Preisvergabe vorgesehenes Spiel nicht gegen die Bestimmungen des Strafrechts verstoßen und es dürfen nicht die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 18 Jugendschutzgesetz vorliegen.

g) Einreichung von Konzepten

Für die Einreichung von Konzepten für die Preiskategorien 8 und 9 („Bestes Konzept aus Studentenwettbewerb” und „Bestes Konzept aus Schülerwettbewerb”) gilt – abweichend von den vorstehenden Ausführungen – Folgendes:

1. Es ist ein ausführliches Konzept vorzulegen, aus dem hervorgeht, welche Art von Spiel und mit welchem konkreten Inhalt entwickelt werden soll.

2. Es ist weiter darzulegen, welche Institutionen/Personen das Konzept entwickelt haben und mit welchen Institutionen/Personen es realisiert werden soll.

3. Es sind geeignete Erklärungen der bisher und künftig beteiligten Institutionen/Personen beizufügen.

h) Zweifelsfälle

In Zweifelsfällen entscheidet die Haupt-Jury über das Vorliegen der Voraussetzungen.

3. Vorauswahl durch eine Fach-Jury

Zur Vorauswahl wird für jede Preiskategorie eine Fach-Jury gebildet, die nicht an Weisungen gebunden ist. Ihr gehören jeweils zwei vom BKM und zwei von der Spielewirtschaft benannte Mitglieder an. Die Fach-Jury wählt aus den eingereichten Vorschlägen mit jeweils mindestens Dreiviertelmehrheit bis zu drei Spiele zur Preisvergabe durch die Haupt-Jury aus. Neben der jeweiligen Fach-Jury kann auch ein Quorum von mindestens einem Drittel der Mitglieder der Haupt-Jury Spiele zur Preisvergabe vorschlagen. Der Preisträger in der Kategorie „Bestes Deutsches Spiel” wird aus den Preisträgern in den Kategorien 2 bis 7 bestimmt.

4. Haupt-Jury und Entscheidung

Über die Preisvergabe entscheidet eine unabhängige Haupt-Jury, die nicht an Weisungen gebunden ist. Sie besteht aus vierzehn Mitgliedern. Davon werden zwei vom Deutschen Bundestag, fünf vom BKM und sieben von der Spielewirtschaft benannt. Die Spielewirtschaft sorgt mit der Benennung ihrer Mitglieder dafür, dass die relevanten Bereiche der Spielewirtschaft (z.B. Technologie und Marketing), die Spielerseite und die Fachpresse angemessen vertreten sind. Der Deutsche Bundestag und der BKM sorgen mit der Benennung ihrer Mitglieder dafür, dass die Bereiche Politik, Medienwissenschaft/-pädagogik und Jugendmedienschutz angemessen vertreten sind. Die vom Deutschen Bundestag benannten Mitglieder, BKM und Spielewirtschaft sorgen gemeinsam dafür, dass aus jeder Fach-Jury mindestens ein Mitglied auch in der Haupt-Jury vertreten ist. Der Vorsitzende der Haupt-Jury wird im Benehmen mit der Spielewirtschaft vom BKM benannt. Außerdem nimmt ein Vertreter des BKM ohne Stimmrecht an allen Sitzungen der Jury teil, um für ein ordnungsgemäßes Verfahren Sorge zu tragen. Die Haupt-Jury legt die Einzelheiten des Auswahlverfahrens fest und macht diese über die Webseite öffentlich bekannt, so dass das Auswahlverfahren insgesamt für jedermann transparent ist. Die Vergabe eines Preises bedarf der Zweidrittelmehrheit der Haupt-Jury. Die Haupt-Jury begründet ihre Entscheidung für das auszuzeichnende Computerspiel unter Bezugnahme auf den genannten Zweck des Preises. Die Begründung wird nach der Preisverleihung auf der Webseite veröffentlicht.

 

III. Zweckbindung der Preisgelder

 

Der Preis und das damit verbundene Preisgeld werden dem Hersteller des ausgezeichneten Computerspiels zuerkannt. Bei in Gemeinschaftsproduktion hergestellten Computerspielen werden der Preis und das Preisgeld gemeinschaftlich zuerkannt. Bei Gemeinschaftsproduktionen, bei denen auch Hersteller im Ausland beteiligt sind, erhalten nur der/die Hersteller in Deutschland den Preis und das damit verbundene Preisgeld. Die Auszahlung des Preisgeldes erfolgt unter der Voraussetzung und dem Vorbehalt, dass der Preisträger

1. eine eidesstattliche Erklärung darüber abgibt, dass er dieses für die weitere Entwicklung von qualitativ hochwertigen sowie kulturell und pädagogisch wertvollen Computer?spielen in Deutschland einsetzen wird und

2. sich schriftlich verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren gegenüber dem Veranstalter einen geeigneten Verwendungsnachweis für das Preisgeld zu erbringen oder dieses andernfalls zurückzuerstatten.

Preisträger in den Kategorien „Bestes Konzept aus einem Schüler- und Studentenwettbewerb” können Hochschulen oder Schulen sowie entsprechende juristische oder natürliche Personen sein, soweit diese hinreichend Sicherheit für die sachgerechte Verwendung des Preisgeldes bieten. Voraussetzung für die Auszahlung des Preisgeldes ist die Abgabe einer Erklärung, dass sie die Preisgelder im Sinne der Förderung von jungen Talenten im Bereich der kreativen Informationstechnik verwenden und innerhalb von zwei Jahren gegenüber dem Veranstalter einen geeigneten Verwendungsnachweis erbringen werden.

 

IV. „Bestes internationales Spiel”

 

Die Kategorie „Bestes internationales Spiel” ist ein nicht dotierter Sonderpreis. Einreichungen für diese Kategorie erfolgen über die Verbände, die die Spielewitschaft repräsentieren – Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU), Bundesverband der Entwickler von Computerspielen e.V. (GAME) und Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW) –. Jeder Verband kann jeweils bis zu drei im Ausland hergestellte Spiele für diese Kategorie vorschlagen. Über die Zuerkennung des Preises entscheidet die Haupt-Jury auf Vorschlag der betreffenden Fach-Jury.

(Stand: 5. Dezember 2008)

 

Anlage 1:

Vereinbarung zur Vergabe des "Deutschen Computerspielpreises”

 

Die Bundesrepublik Deutschland

 

vertreten durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn

 

und


die Verbände:


Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU), Bundesverband der Entwickler von Computerspielen e.V. (G.A.M.E.) und Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW)

- nachfolgend „Deutsche Spielewirtschaft” genannt -

 

vereinbaren zur Vergabe des „Deutschen Computerspielpreises” für qualitativ hochwertige sowie kulturell und pädagogisch wertvolle Computerspiele (einschließlich anderer interaktiver Unterhaltungsmedien wie Video-/Konsolen-, Online- und Handyspiele sowie von Serious Games), die in Deutschland entwickelt wurden, Folgendes:

 

§ 1 Grundlage der Preis-Vergabe

Grundlage der Preis-Vergabe bilden der Bericht des BKM an den Deutschen Bundestag vom 24.10.2007 (s. BT-Drs. 16/7081) und der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 21.02.2008 auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD gemäß BT-Drs. 16/7116.

 

§ 2 Zweck des Preises

(1) Mit dem Preis soll die Entwicklung von qualitativ hochwertigen sowie kulturell und pädagogisch wertvollen Computerspielen in Deutschland gefördert werden. Mit der Preisverleihung soll für das ausgezeichnete Computerspiel öffentlich geworben werden. Mit dem Preisgeld soll die Entwicklung weiterer qualitativ hochwertiger sowie kulturell und pädagogisch wertvoller Computerspiele in Deutschland gefördert werden. Durch die Initiierung von Kreativ- und Programmierwettbewerben in Schulen und Hochschulen für Schüler und Studenten sollen neben innovativen und viel versprechenden Konzepten für neue Spielentwicklungen vor allem junge Talente im Bereich der kreativen Informationstechnik gefördert werden.

(2) Der Preis wird für Computerspiele vergeben, die vollständig oder überwiegend in Deutschland entwickelt wurden. Davon ausgenommen ist der Preis für das beste internationale Spiel, für den kein Preisgeld gewährt wird.

 

§ 3 Preiskategorien (Update 2010)

(1) Der Preis wird in folgenden Kategorien vergeben, die jeweils mit folgenden Preisgeldern verbunden sind:

1. Bestes Deutsches Spiel: 100.000 €

2. Bestes Serious Game (Lern- oder Simulationsspiel): 50.000 €

3. Bestes Jugendspiel: 75.000 €

4. Bestes Kinderspiel: 75.000 €

5. Bestes mobiles Spiel: 50.000 €

6. Bestes Browserspiel: 50.000 €

7. Bestes Konzept aus Studentenwettbewerb: 35.000 €

8. Bestes Konzept aus Schülerwettbewerb: 15.000 €

9. Bestes internationales Spiel (Sonderpreis ohne Preisgeld)

In der Kategorie Bestes Online-Lernspiel dotiert mit 50.000 € wird 2010 kein Preis vergeben.

(2) Die Preise werden einmal pro Jahr vergeben und gelten nur in Verbindung mit der jeweiligen Jahresangabe (z.B. „Bestes Deutsches Spiel 2009”). Ein Spiel kann nur in einer Kategorie ausgezeichnet werden, nur die Kategorie „Bestes Deutsches Spiel” bleibt auch bei Auszeichnung in einer anderen Kategorie offen. Der Preis in der Kategorie zwei kann für mehrere Innovationen gleichzeitig vergeben und das Preisgeld in diesem Falle von der Jury nach ihrem Ermessen aufgeteilt werden.

 

(3) Neben den in Absatz 1 genannten Preiskategorien können Sonderpreise vergeben werden, sofern dafür angemessene Preisgelder bereitgestellt werden und der in § 2 genannte Zweck damit erreicht wird. Die Haupt-Jury nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 muss der Vergabe von Sonderpreisen mit mindestens zwei Dritteln ihrer Mitglieder zustimmen.

 

§ 4 Preisträger und Verwendung des Preisgeldes

(1) Preisträger in den Kategorien eins bis sieben nach § 3 Abs. 1 können natürliche und juristische Personen sein. Der Preis und das damit verbundene Preisgeld werden dem Hersteller des ausgezeichneten Computerspiels zuerkannt. Bei in Gemeinschaftsproduk?tion hergestellten Computerspielen werden der Preis und das Preisgeld gemeinschaftlich zuerkannt. Bei Gemeinschaftsproduktionen, bei denen auch Hersteller im Ausland beteiligt sind, erhalten nur der/die Hersteller in Deutschland den Preis und das damit verbundene Preisgeld. Die Auszahlung des Preisgeldes erfolgt unter der Voraussetzung und dem Vorbehalt, dass der Preisträger

1. eine eidesstattliche Erklärung darüber abgibt, dass er dieses für die weitere Entwicklung von qualitativ hochwertigen sowie kulturell und pädagogisch wertvollen Computer?spielen in Deutschland einsetzen wird und

2. sich schriftlich verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren gegenüber der Einrichtung nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 einen geeigneten Verwendungsnachweis für das Preisgeld zu erbringen oder dieses andernfalls zurückzuerstatten.

 

(2) Preisträger in den Kategorien acht und neun nach § 3 können Hochschulen oder Schulen sowie entsprechende juristische oder natürliche Personen sein, soweit diese hinreichend Sicherheit für die sachgerechte Verwendung des Preisgeldes bieten. Voraussetzung für die Auszahlung des Preisgeldes ist die Abgabe einer Erklärung, dass sie die Preisgelder im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 3 verwenden und innerhalb von zwei Jahren gegenüber der Einrichtung nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 einen geeigneten Verwendungsnachweis erbringen werden.

 

§ 5 Auswahlverfahren

(1) Folgendes Auswahlverfahren kommt zur Anwendung:

1. Öffentliche Bekanntmachung

Die nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 beauftragte Einrichtung macht die vorgesehene Auszeichnung von qualitativ hochwertigen sowie kulturell und pädagogisch wertvollen Computer?spielen öffentlich bekannt und bittet um Vorschläge.

 

2. Einreichung von Vorschlägen

Vorschlagsberechtigt sind alle einschlägigen Verbände und gemeinnützigen Träger (z.B. Verbände der Spielewirtschaft, Freiwillige Selbstkontrolle, Jugendverbände und Schulen/Hochschulen) sowie der jeweilige Entwickler/Hersteller eines Computerspieles. Vorgeschlagen werden können Spiele, die in dem Jahr, für das der Preis vorgesehen ist, erstmals auf dem Markt angeboten werden. Der Vorschlag muss bei der nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 beauftragten Einrichtung bis zum 15. Januar des Jahres, das dem für die vorgesehene Preisvergabe folgt, eingegangen sein und die Preiskategorie benennen, für die der Vorschlag am Wettbewerb teilnehmen soll. Für die Preiskategorie1 können keine Spiele unmittelbar vorgeschlagen werden; das „Beste Deutsche Spiele” wird aus den Preisträgern in den Preiskategorien 2 bis 7 ermittelt.

 

3. Vorauswahl

Zur Vorauswahl wird für jede Preiskategorie eine Fach-Jury gebildet (die Kategorien acht und neun werden zusammengefasst), die nicht an Weisungen gebunden ist. Ihr gehören jeweils zwei vom BKM und zwei von der Spielewirtschaft benannte Mitglieder an. Die Fach-Jury wählt aus den eingereichten Vorschlägen mit jeweils mindestens Dreiviertelmehrheit bis zu drei Spiele zur Preisvergabe durch die Haupt-Jury aus. Neben der jeweiligen Fach-Jury kann auch ein Quorum von mindestens einem Drittel der Mitglieder der Haupt-Jury Spiele zur Preisvergabe vorschlagen.

 

4. Entscheidung

Über die Preisvergabe entscheidet eine unabhängige Haupt-Jury, die nicht an Weisungen gebunden ist. Sie besteht aus vierzehn Mitgliedern. Davon werden zwei vom Deutschen Bundestag, fünf vom BKM und sieben von der Spielewirtschaft benannt. Die Spielewirtschaft sorgt mit der Benennung ihrer Mitglieder dafür, dass die relevanten Bereiche der Spielewirtschaft (z.B. Technologie und Marketing), die Spielerseite und die Fachpresse angemessen vertreten sind. Der Deutsche Bundestag und der BKM sorgen mit der Benennung ihrer Mitglieder dafür, dass die Bereiche Politik, Medienwissenschaft/-pädagogik und Jugendmedienschutz angemessen vertreten sind. Die vom Deutschen Bundestag benannten Mitglieder, BKM und Spielewirtschaft sorgen gemeinsam dafür, dass aus jeder Fach-Jury mindestens ein Mitglied auch in der Haupt-Jury vertreten ist. Der Vorsitzende wird im Benehmen mit der Spielewirtschaft vom BKM benannt. Außerdem nimmt ein Vertreter des BKM ohne Stimmrecht an allen Sitzungen der Jury teil, um für ein ordnungsgemäßes Verfahren Sorge zu tragen. Die Haupt-Jury legt die Einzelheiten des Auswahlverfahrens fest und macht diese über die Webseite der Einrichtung nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 öffentlich bekannt, so dass das Auswahlverfahren insgesamt für jedermann transparent ist. Die Vergabe eines Preises nach § 3 bedarf der Zweidrittelmehrheit der Haupt-Jury. Die Haupt-Jury begründet ihre Entscheidung für das auszuzeichnende Computerspiel unter Bezugnahme auf den in § 2 genannten Zweck des Preises. Die Begründung wird nach der Preisverleihung auf der Webseite der Einrichtung nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 veröffentlicht. Das Auswahlverfahren ist zeitlich so durchzuführen, dass die Ergebnisse rechtzeitig für die vorgesehene Preisvergabe, vorliegen. Die Preisverleihung sollte dann kurzfristig bis Ende April erfolgen.

 

(2) Bei der Preisvergabe werden nur Spiele berücksichtigt, die den Anforderungen der Jugendschutzvorschriften entsprechen. Bildträger mit Spielprogrammen müssen vor der Preisvergabe gemäß § 14 Jugendschutzgesetz gekennzeichnet sein. Bei Online-Spielen muss der Anbieter den Anforderungen nach § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag entsprechen. Insbesondere darf ein zur Preisvergabe vorgesehenes Spiel nicht gegen die Bestimmungen des Strafrechts verstoßen und es dürfen nicht die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 18 Jugendschutzgesetz vorliegen.

 

(3) Die Benennung der Jury-Mitglieder nach Absatz 1 Nr. 2 und 3 (Fach-Jurys und Haupt-Jury) erfolgt jeweils für vier Jahre. BKM und Spielewirtschaft sorgen jeweils für ein Rotationsverfahren, so dass jedes Mitglied einer Fach-Jury innerhalb der vier Jahre auch einmal in die Haupt-Jury gelangen kann. Eine erneute Benennung von Jury-Mitgliedern nach Ablauf der vier Jahre ist zulässig.

 

§ 6 Aufgaben, Pflichten und Rechte der Spielewirtschaft

(1) Die Deutsche Spielewirtschaft stellt für die Dotierung der Preise mindestens den gleichen finanziellen Betrag zur Verfügung wie der BKM (derzeit bis zu dreihunderttausend Euro pro Jahr).

 

(2) Sie übernimmt zusätzlich die Organisation des Auswahlverfahrens und die Vorbereitung/Durchführung der Preisverleihung sowie alle damit verbundenen Kosten. Dazu gehören insbesondere:

1. Beauftragung einer geeigneten Einrichtung mit dem Auswahlverfahren sowie der Vorbereitung und Durchführung der Preisverleihung einschließlich erstmaliger Einberufung der Jury,

2. Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel,

3. Anmietung des Veranstaltungsortes,

4. Gestaltung des Programms und Verpflichtung der Mitwirkenden,

5. Versand der Einladungen und Bearbeitung der Antworten,

6. Betreuung der Preisträger und Ehrengäste,

7. Bereitstellung der Veranstaltungstechnik,

8. Einlasskontrolle und Mitwirkung bei Sicherheitsmaßnahmen in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Sanitätsdiensten,

9. gesamte Informationsarbeit einschließlich Pressemeeting und Pressebetreuung in enger Zusammenarbeit mit dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,

10. Empfang und Bewirtung,

11. Bereitstellung der Preisstatuen,

12. Verwaltung und Auszahlung der Preisgelder.

Die Deutsche Spielewirtschaft wird Dritte mit der Erbringung der bezeichneten Leistungen beauftragen. Sollte eine Beauftragung unmöglich oder unzumutbar werden, steht der Deutschen Spielewirtschaft ein außerordentliches Kündigungsrecht im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 3 zu. Abweichend von § 8 Abs. 1 ist die Kündigung in einem solchen Falle jederzeit möglich.

 

(3) Die Organisation des Auswahlverfahrens sowie die Vorbereitung und Durchführung der Preisverleihung erfolgt in allen wesentlichen Punkten im Einvernehmen mit BKM; hierzu gehören insbesondere:

1. Auswahl der Jury,

2. Festlegung der Zeitpunkte für die Nominierung und Verleihung der Preise,

3. Auswahl des Veranstaltungsortes,

4. Gestaltung der Einladungen,

5. Gästeliste und Placement,

6. Gestaltung der Preisstatuen.

(4) Die Deutsche Spielewirtschaft darf die Bundesrepublik Deutschland auf Grund dieser Vereinbarung Dritten gegenüber nicht verpflichten.

 

(5) Die Deutsche Spielewirtschaft verpflichtet sich, die Bundesrepublik Deutschland von möglichen Schadensersatzansprüchen aller Art, die Dritte im Zusammenhang mit der Vereinbarungserfüllung geltend machen könnten, freizustellen.

 

(6) Die Deutsche Spielewirtschaft ist berechtigt, die Veranstaltung sowie damit zusammenhängende Teile aufzuzeichnen, live und/oder in aufgezeichneter Form durch Sendeunter?nehmen ohne zeitliche und räumliche Beschränkung ausstrahlen zu lassen sowie Bestandteile der Programmfolge im Wege der Tonträger- und/oder Videoauswertung verwerten zu lassen. Die Deutsche Spielewirtschaft ist berechtigt, Dritten an der Veranstaltung Übertragungs- und Verwertungsrechte einzuräumen.

 

§ 7 Aufgaben, Pflichten und Rechte des BKM

(1) BKM stellt derzeit vorbehaltlich der Zustimmung des Deutschen Bundestages für die Dotierung der Preise pro Jahr bis zu dreihunderttausend Euro zur Verfügung unter der Voraussetzung, dass die Deutsche Spielewirtschaft mindestens den gleichen Beitrag bereitstellt.

 

(2) BKM wirkt außerdem beim Auswahlverfahren sowie der Vorbereitung und Durchführung der Preisverleihung insoweit mit, dass die staatlichen Interessen (z.B. Umsetzung des o. a. Beschlusses des Deutschen Bundestages und Schaffung eines angemessenen Rahmens für die Preisverleihung) gewahrt werden. BKM ist berechtigt, sich jederzeit über alle Einzelheiten zu unterrichten.

 

(3) Die Preise werden durch den/die zuständigen Kultur- und Medienstaatsminister/in (im Verhinderungsfall durch seinen Vertreter/seine Vertreterin) persönlich verliehen. Die mit der Preisverleihung verbundenen Urkunden werden durch BKM gefertigt.

 

§ 8 Inkrafttreten, Änderung und Kündigung der Vereinbarung

(1) Die Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Seiten in Kraft.

 

(2) Beide Seiten können diese Vereinbarung nach jeder jährlichen Preisverleihung innerhalb von drei Monaten ab dem Tag der Preisverleihung fristlos kündigen. Die Kündigung ist zu begründen und kann nur erfolgen, wenn wichtige Gründe dafür vorliegen; solche sind insbesondere:

1. erhebliche Verstöße gegen diese Vereinbarung,

2. unüberwindbare Meinungsverschiedenheiten bei der Gestaltung des Auswahlverfahrens oder der Vorbereitung und Durchführung der Preisvergabe,

3. schwerwiegende Veränderungen bei einem Vertragspartner, die eine Vertragserfüllung nicht mehr zulassen oder erheblich erschweren.

(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

§ 9 Allgemeine Vertragsbedingungen

(1) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt die Wirksam?keit im Übrigen nicht. Jede Partei kann in diesem Fall jeweils die Vereinbarung einer wirksamen Bestimmung verlangen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

 

(2) Alle Ergänzungen oder Veränderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

 

Anlage 2:

 

Kategorien

 

Folgende Kategorien und Dotierungen sind vorgesehen:

 

1. Bestes Deutsches Spiel : 150.000 €

Für diese Kategorie kommt jede Art von Spiel in Betracht, soweit es qualitativ hochwertig sowie kulturell oder pädagogisch wertvoll ist.

 

2. Bestes Online Lernspiel: 50.000 €

In dieser Kategorie werden Spiele prämiert, bei denen ein besonderer Einsatz von Innovationen zum Tragen kommt. Die Innovation kann sich auf den Entwicklungs-, Produktions- und Vertriebsprozesses sowie alle Elemente eines Spieles (z.B. Spielmechanik, Visualisierung, Technologie, Vertriebs-, Geschäfts- und Marketingmodell) beziehen. Entscheidend ist eine besondere innovative Leistung, die sich deutlich von sonst üblichen Innovationsschritten abhebt und die das Spiel ganz oder teilweise in seiner Wirkung prägt. Das Preisgeld ist teilbar.

 

3. Bestes Serious Game (Lern- oder Simulationsspiel) : 50.000 €

Unter „Serious Games” fallen alle Spiele, die nicht vorrangig der Unterhaltung dienen. Serious Games werden vorwiegend in der Aus- und Fortbildung (z.B. in Schulen, Beruf und im Gesundheitssektor) sowie für Simulationen (z.B. bei Produktentwicklungen) genutzt. In dieser Preiskategorie kann auch die Übertragung von Technologie aus der Spieleindustrie in andere Anwendungen ausgezeichnet werden.

 

4. Bestes Jugendspiel : 50.000 €

In diese Kategorie fallen Spiele, die keine Kinderspiele sind und sich vornehmlich an Jugendliche ab 12 Jahren richten und eine Altersfreigabe der „Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)” von höchstens 16 Jahren aufweisen. Dabei handelt es sich in der Regel um folgende Genres: Sport, Action-Adventure, Rollen, Strategie, Genremix. Bezüglich Einzelheiten der Genres wird auf die USK verwiesen (s. http://www.usk.de/91_Die_Genres_der_USK.htm).

 

5. Bestes Kinderspiel : 50.000 €

In die Kategorie Kinderspiel fallen Spiele, die keine Jugendspiele sind und sich vornehmlich an Kinder bis 12 Jahre richten und eine Altersfreigabe der USK von höchstens 6 Jahren aufweisen. Dabei handelt es sich in der Regel um folgende Genres: Simulation, Geschicklichkeit, Adventure, Racing, Denkspiel, Jump`n Run, Kreativ. Bezüglich Einzelheiten der Genres wird auf die USK verwiesen
(s. http://www.usk.de/91_Die_Genres_der_USK.htm).

 

6. Bestes mobiles Spiel : 50.000 €

In diese Kategorie fallen alle Spiele, die für mobile Endgeräte (z.B. mobile Konsolen, Personal Digital Assistant (PdA), Mobiltelefone, Pocket PC oder Smartphone) entwickelt worden sind. Sie werden auch als „Handheldspiele” bezeichnet.

 

7. Bestes Browserspiel : 50.000 €

In diese Kategorie fallen alle Spiele, die für browserbasierte Online-Anwendungen entwickelt worden sind.

 

8. Bestes Konzept aus Studentenwettbewerb : 35.000 €

In diese Kategorie fallen Spiel-Konzepte des Nachwuchsbereichs, die nicht in Firmenzusammenhängen stehen (s. Bundestags-Drucksache 16/7116, Seite 4) und dem Bereich „Hochschule” zuzuordnen sind (einschließlich möglicher Firmenausgründungen von Studenten etc.).

 

9. Bestes Konzept aus Schülerwettbewerb : 15.000 €

In diese Kategorie fallen Spiel-Konzepte des Nachwuchsbereichs, die nicht in Firmenzusammenhängen stehen (s. Bundestags-Drucksache 16/7116, Seite 4) und dem Bereich „Schule” zuzuordnen sind (einschließlich möglicher Firmenausgründungen von Schülern etc.).

 

10. Bestes internationales Spiel (Sonderpreis) : ohne Preisgeld

In dieser Preiskategorie können bis zu drei internationale Spiele ausgezeichnet werden. Der nicht dotierte Preis wird in Gold, Silber und Bronze vergeben werden.

 

 

Anlage 3:

 

Jury Mitglieder 2009

 

Prof. Dr. Stefan Aufenanger

Professor für Medienpädagogik und Erziehungswissenschaft an der Universität Mainz

 

 

Ralf Adam

Full Spectrum Producer, Tiger Team Productions

 

Dorothee Bär

Mitglied des Bundestages, Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien, Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Unterausschuss Neue Medien

 

Christian Bigge

Stellvertretender Chefredakteur Computerbild Spiele

 

Prof. Dr. phil. Linda Breitlauch

Diplom Dramaturgin und Professorin für Gamedesign an der Mediadesign Hochschule Gamedesign

 

Holger Diener

Leiter der Abteilung „Entertainment Technologien am Fraunhofer-Institut für Grafische Datenverarbeitung (IGD) und Ansprechpartner für das Zentrum Digital Entertainment der Fraunhofer IuK-Gruppe

 

Wolfgang Fehr

Diplomsozialpädagoge und Leiter der Fachstelle Jugendmedienschutz und Medienpädagogik beim Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln

 

Thomas Feibel

FEIBEL.DE – Büro für Kindermedien, Journalist und Buchautor

 

Prof. Dr. phil. Jürgen Fritz

Professor für Spiel- und Interaktionspädagogik an der Fachhochschule Köln, Fakultät für angewandte Sozialwissenschaften

 

Petra Fröhlich

Chefredateurin der Zeitschrift PC-Games

 

Gamer/Gamerin NN

 

Sonja Ganguin

Erziehungswissenschaftlerin und Medienpädagogin an der Universität Bielefeld, Fakultät für Pädagogik.

 

Heiko Gogolin

Chefredakteur des Magazins GEE – Games Entertainment Education

 

Monika Griefahn

Mitglied des Bundestages, Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien, Berichterstatterin der Arbeitsgruppe Kultur und Medien der SPD-Fraktion

 

Renate Grof

Senior Managerin Gamesload & T-Online Spiele, Deutsche Telekom AG

 

Jochen Hamma

Producer, Fantastic Realms Interactive GmbH

 

Jürgen Hilse

Ständiger Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden, Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)

 

Prof. Dr. Klaus P. Jantke

Leiter der Projektgruppe Kindermedien am Fraunhofer Institut für Digitale Medientechnologie (IDMT)

 

Thomas Jarzombek

Mitglied des Landtages Nordrhein-Westfalens und Beauftragter der CDU-Landtagsfraktion für Neue Medien. Medienpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion.

 

Christian Klaß

Chefredakteur, Golem – Klaß & Ihlenfeld Verlag GmbH

 

Jürgen Lauffer

Geschäftsführer der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur

 

Gunnar Lott

Director of Online and New Business IDG Entertainment Media GmbH

 

Prof. Dr. Helmut Lukesch

Professor für Psychologie und Pädagogik am Institut für Experimentelle Psychologie in Regensburg

 

Prof. Dr. Jörg Müller-Lietzkow

Professor für Medienorganisation und Mediensysteme an der Universität Paderborn, Institut für Medienwissenschaft, Medienorganisation und Mediensysteme

 

Manfred Neumann

Leiter Mobile Services bei der SevenOne Intermedia GmbH

 

Prof. Dr. Norbert Neuß

Erster Vorsitzender im Bundesvorstand der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK).

 

André Peschke

Chefredakteur Krawall Gaming Network GmbH

 

Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring

Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM).

 

Jürgen Schattmann

Leiter des Referats für Kinder- und Jugendschutz, Medienkompetenz in der Kinder und Jugendhilfe und Jugendsozialarbeit im Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration NRW.

 

Fabian Schlage

Line Manager Innovations, Research & Technology bei der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG

 

Dr. Klaus Spieler

Geschäftsführendes Vorstandsmitglied beim Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V.

 

Andreas Stock

Geschäftsführer und Gesellschafter Games Academy GmbH

 

Dr. Christian Stöcker

Redakteur im Ressort Wissenschaft Netwelt, Spiegel Online GmbH 

 

Jan Wagner

Geschäftsführer Cliffhanger Productions GmbH

 

Prof. Hartmut Warkus

Außerordentlicher Professor für Medienpädagogik, Medienwissenschaft, Medienkultur und Weiterbildung am Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft der Universität Leipzig und leitender Geschäftsführer des dort ansässigen Zentrums für Medien und Kommunikation (ZMK).

 

Teut Weidemann

Unternehmensberater, Consultant Online Entertainment